Europawahl 2024: Auflage des Wählerverzeichnisses

12.04.2024 12:08

Europawahl 2024: Auflage des Wählerverzeichnisses

Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

 

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre, die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum innerhalb von 4 Tagen abgehalten. 

Für Österreich können bei der Europawahl für die Wahlperiode 2024 – 2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Von der österreichischen Bundesregierung wurde als Wahltag Sonntag, 9. Juni 2024, festgesetzt. 

 

Wahlberechtigt für die Europawahl 2024 sind all jene, die

 

·         spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, 

·         Österreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher sind,

·         am Stichtag 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und

·         kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

 

Kundmachung über Auflage des Wählerverzeichnisses

Das Wählerverzeichnis liegt von Dienstag, 16. April, bis einschließlich Donnerstag, 25. April 2024, zu den Parteienverkehrszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Dienstag 15:00 – 19:00 Uhr) im Marktgemeindeamt Zwettl an der Rodl zur öffentlichen Einsicht auf. 

 

Innerhalb dieses Zeitraumes kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Berichtigungsanträge können während der Auflagezeit im Marktgemeindeamt eingebracht werden. Nur Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Kundmachung mit den detaillierten gesetzlichen Ausführungen wird zeitge­recht an der Amtstafel angeschlagen.

Im Wählerverzeichnis nicht eingetragene Personen können am Wahltag ihr Wahlrecht NICHT ausüben!

 

12.04.2024 12:08